Kosten

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen.

Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung.

Privat/Beihilfe

 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden überwiegend von den privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe erstattet. 

Die genauen Tarifbestimmungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse bei Aufnahme der Psychotherapie selbst zu erfragen. Umfang und Anzahl der Sitzungen, welche übernommen werden variieren je nach Versicherung. Unter Umständen kann es zu einer privaten Zuzahlung kommen. 

Die Übernahme der Kosten gilt sowohl für das Erstgespräch als auch die anschließenden probatorischen Sitzungen. Nach einem entsprechenden Antrag und die Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen, werden die weiteren Kosten für die Psychotherapie ebenfalls übernommen, 

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

 

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit die Psychotherapie oder Beratungsgespräche privat zu finanzieren. Die Krankenkasse erhält in diesem Falle keine Information über den Beginn einer Psychotherapie.

Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an (2,3 bis 2,8-facher Steigerungssatz bzw. 100,55€-122,40€).

Janne Dethloff - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

E-Mail: kontakt@psychotherapie-dethloff.de

  1. Telefon: +49 (0)176 47661700

Copyright© Janne Dethloff

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